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Werkstattkarte

Für wen?

Für den Einbau und die Kalibrierung der digitalen Kontrollgeräte ermächtigte Werkstätten sowie Kontrollgeräte- und Fahrzeughersteller.

Erteilung nur an fachlich geeignete Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person sowie einem fachlich geeigneten Techniker.


Antragsunterlagen:

  • ausgefüllter Antrag;
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Berufsregister/ Handwerkerrolle;
  • ggf. Vertretungsvollmacht;
  • Aktuelle Anerkennung der Werkstatt ("Ermächtigung nach 57b StVZO" bezogen auf digitales Kontrollgerät);
  • Kopie des Personalausweises des Technikers;
  • Nachweis der Anstellung beim Arbeitgeber durch Kopie des Arbeitsvertrages oder schriftliche Erklärung über das mit dem Techniker bestehende Arbeitsverhältnis (muss von Arbeitgeber und Techniker unterschrieben sein);
  • Aktueller Schulungsnachweis nach Rili Nr. 3 zu § 57b StVZO - bezogen auf das digitale Kontrollgerät.

Die Gültigkeit der Werkstattkarte beträgt 1 Jahr. Bei Erstellung einer Ersatzkarte (bei Diebstahl / Verlust) oder Erneuerungskarte (bei defekt) wird die Karte nur für die Restlaufzeit ausgestellt, es sei den diese beläuft sich unter 1 Monat, dann wird eine Neubestellung erforderlich.

Die Aushändigung der Werkstattkarte erfolgt nur persönlich gegen Empfangsbestätigung an den Unternehmer und ist Eigentum des Unternehmens. Die erforderliche Identifikationsnummer wird dem Techniker persönlich zugeschickt.

Die Werkstattkarte ist sofort nach Ausscheiden des Technikers durch den Unternehmer an die Behörde zurückzugeben. Ist die Rückgabe nicht möglich, ist die Ausgabestelle über das Ausscheiden des Technikers zu informieren.

Ist der Techniker in mehreren Betrieben tätig, so kann es durchaus sein, dass dieser mehrere Karten zur Verfügung hat, die er aber nur im jeweiligen Betrieb einsetzen darf.  


Gebühren

 
  30,00 EUR
Auslagen KBA 12,00 EUR

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