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Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und Verkehrseinrichtungen aufzustellen oder zu entfernen sind.

Der Kreis Pinneberg ist Straßenverkehrsbehörde für die Städte Barmstedt, Schenefeld, Uetersen und Tornesch, für die amtsfreien Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Halstenbek, Helgoland und Rellingen sowie für die Ämter Elmshorn-Land, Geest und Marsch Südholstein, Hörnerkirchen, Pinnau und Rantzau.

Die Städte Elmshorn, Pinneberg, Wedel und Quickborn sind selbständige Straßenverkehrsbehörden und uneingeschränkt für die Aufgaben zuständig.

Für den Bereich des ruhenden Verkehrs und der Anordnung entsprechender Verkehrszeichen sind die Gemeinden, Ämter und Städte selbst zuständig. Hierzu gehören die Halteverbotsregelungen, die Erteilung zur Aufstellung einer Halteverbotszone, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte etc. Der Kreis Pinneberg ist für diese Bereiche als Aufsichtsbehörde tätig.


Ihre Ansprechperson/en

Herr Drescher

Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)

Abteilungsleitung Ordnungswidrigkeiten

Telefon:  04121/ 4502-2501

Fax:  04121/ 4502-92501

E-Mail:  bussgeldstelle@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.038

Herr Ravn

Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)

Team Verkehrslenkung (25-3)

Telefon:  04121/ 4502-2521

Fax:  04121/ 4502-92521

E-Mail:  verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.048

Zuständigkeit VL: Schenefeld, Uetersen, Halstenbek, Helgoland, Amt Geest und Marsch Südholstein

Frau Mielke

Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)

Team Verkehrslenkung (25-3)

Telefon:  04121/ 4502-2527

Fax:  04121/ 4502-92527

E-Mail:  verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.046

Güterkraftverkehr (P - Z) | Sonntagsfahrverbot | Unternehmens- und Werkstattkarten | Ausnahmegenehmigungen nach der StVO und StzVO
Zuständigkeit VL: Barmstedt, Amt Elmshorn-Land, Amt Hörnderkirchen, Amt Rantzau


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