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Verwaltungsleistung suchen


Liegeplatz im Hafen beantragen


Wenn Sie Ihr Wasserfahrzeug am Hafen anlegen wollen, müssen Sie einen Liegeplatz beantragen.


Leistungsbeschreibung

Fahren Sie mit Ihrem Wasserfahrzeug in einen Hafen ein, müssen Sie einen Liegeplatz beantragen.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Wasserfahrzeug dauerhaft anlegen wollen oder nur vorübergehend.

Ein Liegeplatz wird für alle Arten von Wasserfahrzeuge benötigt.

 


Verfahrensablauf
  • Sie reichen den Antrag mit den notwendigen Unterlagen schriftlich oder online ein.

  • Die zuständige Hafenbehörde prüft Ihren Antrag.

  • Bei Bedarf fordert die zuständige Hafenbehörde weitere Unterlagen von Ihnen an.

  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen eine gültige Haftpflichtversicherung für Ihr Wasserfahrzeug.

  • Sie sind Eigentümer des Wasserfahrzeuges oder können ein Nutzungsrecht nachweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf einen Liegeplatz

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Eigentumsnachweis über das Wasserfahrzeug

  • Kopie des Versicherungsnachweises

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch

  • Klage

Weiterführende Informationen

Sie haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz.

Die zuständige Hafenbehörde legt fest, wie lange ein Liegeplatz genutzt werden darf.

Sie kann auch bestimmen, dass mehrere Boote nebeneinander liegen oder ein Boot an einen anderen Platz angelegt wird.

Ein zugewiesener Liegeplatz darf nur mit Zustimmung der zuständigen Hafenbehörde gewechselt werden.

Uferbereiche und Anlagen, die für Fahrgastschiffe, den Transport gefährlicher Güter oder den Linienverkehr vorgesehen sind, dürfen von anderen Booten nicht zum Anlegen oder Liegen genutzt werden.


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