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Verwaltungsleistung suchen


Informationen über Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken erhalten


Im Katastrophenfall wirken Bund, Länder und Kommunen zusammen, um den Schutz der Bevölkerung vor einem radiologischen Notfall zu gewährleisten.


Leistungsbeschreibung

Bei einem Notfall in einem Kernkraftwerk arbeiten Bund, Land, Kommunen und Betreiber zusammen, um die Bevölkerung zu schützen. Für die betroffenen Gebiete gibt es vorbereitete Katastrophenschutzpläne.

Mögliche Sofortmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz vor Strahlung
  • Ausgabe und Einnahme von Jodtabletten
  • Evakuierung aus betroffenen Gebieten
  • Warnungen vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel

Zusätzlich können längerfristige Maßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel:

  • Verhaltensempfehlungen (Zuhause bleiben, Fenster schließen)
  • Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln
  • Maßnahmen in der Landwirtschaft
  • Dekontamination oder Umsiedlung

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

Was sollte ich noch wissen?
  •  Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.
  • Für den Katastrophenschutz sind vor allem die Bundesländer zuständig. Der Bund übernimmt insbesondere Aufgaben im Bereich Strahlenschutzvorsorge.
Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen
Adresse
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Telefon
+49 4121 45022222
E-Mail
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WWW
Kreis Pinneberg - sei bereit!
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Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

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