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Verwaltungsleistung suchen


Berufsbildung: Überwachung von Auslandsaufenthalten


Die für die Berufsausbildung zuständige Kammer überwacht die Durchführung von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung.


Leistungsbeschreibung

Nach § 2 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Die Gesamtdauer des Auslandsaufenthalts soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.

Die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) überwacht und fördert die Durchführung von Auslandsaufenthalten auf geeignete Weise. Beträgt die Dauer eines Ausbildungsabschnitts im Ausland mehr als vier Wochen, ist hierfür ein mit der zuständigen Stelle abgestimmter Plan erforderlich. Deshalb sollte die zuständige Stelle über den Auslandsaufenthalt informiert sein.

Auch bei der Zulassung zur Prüfung werden ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt.  


An wen muss ich mich wenden?

An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Rechtsgrundlage

§§ 2, 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

BBiG

Was sollte ich noch wissen?

Da nach dem Berufsbildungsgesetz der Auslandsaufenthalt ein Bestandteil der Ausbildung sein kann, das Ausbildungsverhältnis also während  dieser Zeit weiterbesteht, erhalten Auszubildende ihre Ausbildungsvergütung auch während des Auslandsaufenthalts.
Für die Zeit ihres Auslandsaufenthalts müssen die Auszubildenden eine Beurlaubung von der Berufsschulpflicht bei ihrer jeweiligen Berufsschule in Deutschland beantragen. Der versäumte Berufsschulstoff muss allerdings von den Auszubildenden selbst nachgeholt werden.
Werden Auszubildende im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes ins Ausland entsendet, besteht innerhalb der EU der Schutz der deutschen Sozialversicherungen in der Regel weiter. Für Länder außerhalb der EU gilt dies nur, wenn ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland besteht. Der Ausbildungsbetrieb muss einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen, um sich die Entsendung und die Geltung für das jeweilige Land bescheinigen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

IHK - Berufsausbildung im Ausland

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
IHK zu Kiel
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon
+49 431 5194-0
Fax
+49 431 5194-234
E-Mail
infothek@kiel.ihk.de
WWW
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Apothekerkammer Schleswig-Holstein
    Adresse
    Düsternbrooker Weg 75
    24105 Kiel
    Telefon
    +49 431 57935-10
    Fax
    +49 431 57935-20
    E-Mail
    info@aksh-kiel.de
    WWW
    www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00-16:00 Uhr

    Di. 08:00-16:00 Uhr

    Mi. 08:00-16:00 Uhr

    Do. 08:00-16:00 Uhr

    Fr. 08:00-14:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
      Adresse
      Am Kamp 15-17
      24768 Rendsburg
      Telefon
      +49 4331 9453-0
      Fax
      +49 4331 9453-199
      E-Mail
      lksh@lksh.de
      WWW
      www.lksh.de
      Öffnungszeiten

      Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
      Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht
        Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
        Adresse
        Gottorfstraße 13
        24837 Schleswig
        Telefon
        +49 46 21 9391-0
        Fax
        +49 46 21 9391-26
        E-Mail
        info@rak-sh.de
        WWW
        www.rak-sh.de
        Öffnungszeiten

        Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

        Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

        Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

        Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

        Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
          Postanschrift
          24040 Kiel
          Adresse
          Hopfenstraße 2d
          24114 Kiel
          Telefon
          +49 431 5 70 49-0
          Fax
          +49 431 5 70 49-10
          E-Mail
          info@stbk-sh.de
          WWW
          www.stbk-sh.de
          Öffnungszeiten

          Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

          Verkehrsanbindung
          Parkplätze
            Verkehrsanbindung
            Parkplätze
              Gebäudezugänge
              • Aufzug vorhanden
              • Rollstuhlgerecht
              Ärztekammer Schleswig-Holstein
              Adresse
              Bismarckallee 8-12
              23795 Bad Segeberg
              Telefon
              +49 4551 803-0
              Fax
              +49 4551 803-180
              E-Mail
              info@aeksh.org
              WWW
              www.aeksh.de
              Öffnungszeiten

              Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:

              Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
              Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

              Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.

              Verkehrsanbindung
              Parkplätze
                Schleswig-Holsteinische Notarkammer
                Adresse
                Gottorfstraße 13
                24837 Schleswig
                Telefon
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                Fax
                +49 46 21 939-126
                E-Mail
                info@notk-sh.de
                WWW
                www.notk-sh.de
                Öffnungszeiten

                Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

                Verkehrsanbindung
                Parkplätze
                  Handwerkskammer Lübeck
                  Handwerkskammer Lübeck
                  Adresse
                  Breite Str. 10/12
                  23552 Lübeck, Hansestadt
                  Telefon
                  +49 451 1506-0
                  Fax
                  +49 451 1506-180
                  E-Mail
                  info@hwk-luebeck.de
                  WWW
                  Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
                  Öffnungszeiten

                  Ansprechpartner in den Fachabteilungen
                  Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
                  Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

                  Zentrale
                  Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
                  Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

                  Verkehrsanbindung
                  Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
                    Parkplätze
                    • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
                    Gebäudezugänge
                    • Aufzug vorhanden
                    • Rollstuhlgerecht

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