Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen


Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.


Leistungsbeschreibung

Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird, genau wie die Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung, der Umschulungsprüfung, beendet.

Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen bzw. mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

Eine Umschulungsprüfung wird regional von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Umschüler zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Dies sind zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.

Da Sie einen Umschulungsvertrag mit einem Unternehmen oder Bildungsträger abgeschlossen haben, wurde dieses Umschulungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihren Vertragspartner angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Umschulungsprüfung ablegen werden. Der Zulassungs- und Anmeldeprozess wird durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gestartet.

Die Durchführung der Umschulungsprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.


Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet Ihr Umschulungsverhältnis. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung zweimal zu wiederholen.
 

Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.


Verfahrensablauf

Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten. Wenn Sie einen eingetragenen Ausbildungsvertrag haben, werden Sie möglicherweise von der zuständigen Stelle vorab auf die anstehende Prüfung hingewiesen, Sie müssen sich in der Regel trotzdem noch zu Prüfung anmelden.

  • Nach Ihrer Prüfungsanmeldung werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
  • Bei Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher Prüfungsteil).
  • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung ausweisen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie in der Regel auf der Homepage der zuständigen Stelle einsehen, bevor Sie die mündliche/praktische Prüfung ablegen.
  • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie bestanden haben

Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Ihr Prüfungszeugnis wird Ihnen zugesandt.

Voraussetzungen
  • Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht
  • Sie haben an der vorgeschriebenen Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen, sofern diese in der Umschulungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgesehen ist
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Umschulungsvertrag (bereits vor Umschulungsbeginn eingereicht)
  • Formular “Anmeldung zur Umschulungsprüfung”
  • Ggf. Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”
Welche Gebühren fallen an?

Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren der Umschulungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca.  sechs Monate.

Rechtsbehelf
  • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
  • Widerspruch gegen zuständige Stelle.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Nichtbestandenenbescheid” entnehmen.
Anträge / Formulare
  • Formular: “Anmeldung zur Umschulungsprüfung” notwendig; Ggf. Antrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
  • Ggf. Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich

Was sollte ich noch wissen?

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen rund um das Thema Umschulung und Berufswechsel finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

„Beruf wechseln“ auf der Seite der Agentur für Arbeit

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
IHK zu Kiel
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon
+49 431 5194-0
Fax
+49 431 5194-234
E-Mail
infothek@kiel.ihk.de
WWW
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Apothekerkammer Schleswig-Holstein
    Adresse
    Düsternbrooker Weg 75
    24105 Kiel
    Telefon
    +49 431 57935-10
    Fax
    +49 431 57935-20
    E-Mail
    info@aksh-kiel.de
    WWW
    www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00-16:00 Uhr

    Di. 08:00-16:00 Uhr

    Mi. 08:00-16:00 Uhr

    Do. 08:00-16:00 Uhr

    Fr. 08:00-14:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
      Adresse
      Deliusstraße 10
      24114 Kiel
      Telefon
      +49 431 530550-0
      Fax
      +49 431 530550-99
      E-Mail
      info@ea-sh.de
      WWW
      https://www.ea-sh.de
      Öffnungszeiten

      Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
       

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
        Adresse
        Am Kamp 15-17
        24768 Rendsburg
        Telefon
        +49 4331 9453-0
        Fax
        +49 4331 9453-199
        E-Mail
        lksh@lksh.de
        WWW
        www.lksh.de
        Öffnungszeiten

        Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
        Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Gebäudezugänge
          • Aufzug vorhanden
          • Rollstuhlgerecht
          Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
          Adresse
          Gottorfstraße 13
          24837 Schleswig
          Telefon
          +49 46 21 9391-0
          Fax
          +49 46 21 9391-26
          E-Mail
          info@rak-sh.de
          WWW
          www.rak-sh.de
          Öffnungszeiten

          Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

          Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

          Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

          Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

          Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

          Verkehrsanbindung
          Parkplätze
            Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
            Postanschrift
            24040 Kiel
            Adresse
            Hopfenstraße 2d
            24114 Kiel
            Telefon
            +49 431 5 70 49-0
            Fax
            +49 431 5 70 49-10
            E-Mail
            info@stbk-sh.de
            WWW
            www.stbk-sh.de
            Öffnungszeiten

            Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

            Verkehrsanbindung
            Parkplätze
              Verkehrsanbindung
              Parkplätze
                Gebäudezugänge
                • Aufzug vorhanden
                • Rollstuhlgerecht
                Schleswig-Holsteinische Notarkammer
                Adresse
                Gottorfstraße 13
                24837 Schleswig
                Telefon
                +49 46 21 939-10
                Fax
                +49 46 21 939-126
                E-Mail
                info@notk-sh.de
                WWW
                www.notk-sh.de
                Öffnungszeiten

                Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

                Verkehrsanbindung
                Parkplätze
                  Handwerkskammer Lübeck
                  Handwerkskammer Lübeck
                  Adresse
                  Breite Str. 10/12
                  23552 Lübeck, Hansestadt
                  Telefon
                  +49 451 1506-0
                  Fax
                  +49 451 1506-180
                  E-Mail
                  info@hwk-luebeck.de
                  WWW
                  Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
                  Öffnungszeiten

                  Ansprechpartner in den Fachabteilungen
                  Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
                  Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

                  Zentrale
                  Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
                  Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

                  Verkehrsanbindung
                  Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
                    Parkplätze
                    • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
                    Gebäudezugänge
                    • Aufzug vorhanden
                    • Rollstuhlgerecht

                    Webseiten-ID: 20042104