Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Weiterbildungsprüfung ablegen


Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.


Leistungsbeschreibung

Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt bzw. den Bachelor / Master Professional erwerben.

Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Arbeitserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.

Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge privater Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies die Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.

Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.

Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.


Verfahrensablauf

Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

  • Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
  • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher). Schriftliche und mündliche bzw. praktische Prüfung finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
  • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen Ihrer letzten mündlichen bzw. praktischen Prüfungsleistung.
  • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.

Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.

Voraussetzungen
  • Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt
  • In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
  • Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
  • Tabellarische Aufstellung des beruflichen Werdegangs
  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
  • Gegebenenfalls Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer durch den Arbeitgeber
Welche Gebühren fallen an?

Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa ein bis drei  Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca.  sechs bis zwölf Monate und ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.

Rechtsbehelf
  • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
  • Widerspruch gegen zuständige Stelle
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Nichtbestandenenbescheid” entnehmen
Anträge / Formulare
  • Formular: “Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen”
  • Ggf. Onlineantrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
  • Ggf. Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
  • Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen: zur Prüfung erforderlich

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5-7 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

Weiterführende Informationen

Allgemeine Informationen zu den Fortbildungsprüfungen finden Sie auf der Seite der Industrie- und Handelskammern:

Informationen zu Weiterbildungsprüfungen

Prüfungsangebote und weitere Informationen rund um das Thema Fort- und Weiterbildungsprüfungen finden Sie auf der Seite des Weiterbildungs-Informations-Systems der Industrie- und Handelskammern:
Weiterbildungs-Informations-System

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
IHK zu Kiel
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon
+49 431 5194-0
Fax
+49 431 5194-234
E-Mail
infothek@kiel.ihk.de
WWW
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Apothekerkammer Schleswig-Holstein
    Adresse
    Düsternbrooker Weg 75
    24105 Kiel
    Telefon
    +49 431 57935-10
    Fax
    +49 431 57935-20
    E-Mail
    info@aksh-kiel.de
    WWW
    www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00-16:00 Uhr

    Di. 08:00-16:00 Uhr

    Mi. 08:00-16:00 Uhr

    Do. 08:00-16:00 Uhr

    Fr. 08:00-14:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
      Adresse
      Deliusstraße 10
      24114 Kiel
      Telefon
      +49 431 530550-0
      Fax
      +49 431 530550-99
      E-Mail
      info@ea-sh.de
      WWW
      https://www.ea-sh.de
      Öffnungszeiten

      Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
       

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
        Adresse
        Am Kamp 15-17
        24768 Rendsburg
        Telefon
        +49 4331 9453-0
        Fax
        +49 4331 9453-199
        E-Mail
        lksh@lksh.de
        WWW
        www.lksh.de
        Öffnungszeiten

        Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
        Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Gebäudezugänge
          • Aufzug vorhanden
          • Rollstuhlgerecht
          Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
          Adresse
          Gottorfstraße 13
          24837 Schleswig
          Telefon
          +49 46 21 9391-0
          Fax
          +49 46 21 9391-26
          E-Mail
          info@rak-sh.de
          WWW
          www.rak-sh.de
          Öffnungszeiten

          Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

          Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

          Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

          Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

          Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

          Verkehrsanbindung
          Parkplätze
            Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
            Postanschrift
            24040 Kiel
            Adresse
            Hopfenstraße 2d
            24114 Kiel
            Telefon
            +49 431 5 70 49-0
            Fax
            +49 431 5 70 49-10
            E-Mail
            info@stbk-sh.de
            WWW
            www.stbk-sh.de
            Öffnungszeiten

            Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

            Verkehrsanbindung
            Parkplätze
              Verkehrsanbindung
              Parkplätze
                Gebäudezugänge
                • Aufzug vorhanden
                • Rollstuhlgerecht
                Schleswig-Holsteinische Notarkammer
                Adresse
                Gottorfstraße 13
                24837 Schleswig
                Telefon
                +49 46 21 939-10
                Fax
                +49 46 21 939-126
                E-Mail
                info@notk-sh.de
                WWW
                www.notk-sh.de
                Öffnungszeiten

                Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

                Verkehrsanbindung
                Parkplätze
                  Handwerkskammer Lübeck
                  Handwerkskammer Lübeck
                  Adresse
                  Breite Str. 10/12
                  23552 Lübeck, Hansestadt
                  Telefon
                  +49 451 1506-0
                  Fax
                  +49 451 1506-180
                  E-Mail
                  info@hwk-luebeck.de
                  WWW
                  Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
                  Öffnungszeiten

                  Ansprechpartner in den Fachabteilungen
                  Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
                  Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

                  Zentrale
                  Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
                  Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

                  Verkehrsanbindung
                  Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
                    Parkplätze
                    • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
                    Gebäudezugänge
                    • Aufzug vorhanden
                    • Rollstuhlgerecht

                    Webseiten-ID: 20042104