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Verwaltungsleistung suchen


Prüfung als Gefahrgutbeauftragte oder Gefahrgutbeauftragter ablegen


Um als Gefahrgutbeauftragte oder als Gefahrgutbeauftragter tätig zu sein, müssen Sie an einer Schulung teilnehmen und eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.


Leistungsbeschreibung

Sobald ein Unternehmen gefährliche Güter transportiert oder daran beteiligt ist, muss es mindestens eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Für diese Position müssen Sie einen Schulungsnachweis vorlegen, der dem Verkehrsträger entspricht, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.

Es gibt Schulungen und Prüfungen für:

  • Straßenverkehr
  • Eisenbahnverkehr
  • Binnenschiffverkehr
  • Seeverkehr

Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Während die Wiederholungsprüfung der Verlängerung des Schulungsnachweises dient, können Sie mit der Ergänzungsprüfung weitere Verkehrsträger ergänzen.


Verfahrensablauf
  • Sie nehmen an der Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem anerkannten Schulungsveranstalter teil.
  • Sie melden sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) an.
  • Die IHK prüft Ihre Unterlagen und bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung.
  • Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder Industrie- und Handelskammer (IHK) im Bundesgebiet ablegen.
    • Die Prüfungsdauer bei der Grundprüfung ist abhängig von der Anzahl zu prüfender Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 Minuten für einen Verkehrsträger und 250 Minuten für alle 4 Verkehrsträger.
    • Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung ist abhängig von der Anzahl zu prüfender Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 50 Minuten für einen Verkehrsträger und 150 Minuten für insgesamt 3 Verkehrsträger.
    • Die Prüfung erfolgt schriftlich. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie mindestens die Hälfte der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreichen.
  • Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung erhalten Sie den Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragte oder als Gefahrgutbeauftragter.
Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Voraussetzungen

Zulassung zur Grundprüfung:

  • Sie haben eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden bei einem anerkannten Schulungsveranstalter für den jeweiligen Verkehrsträger absolviert.

Zulassung zur Verlängerungsprüfung:

  • Sie verfügen bereits über einen gültigen Schulungsnachweis.
  • Ihr Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger ist noch nicht abgelaufen.

Zulassung zur Ergänzungsprüfung:

  • Sie verfügen bereits über einen gültigen Schulungsnachweis.
  • Sie haben einen Ergänzungslehrgang von mindestens 7,5 Stunden Dauer für den zu prüfenden Verkehrsträger absolviert.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:

  • bei Antrag: Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters
  • bei der Prüfung: Original der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters

Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:

  • bei Antrag: Kopie des gültigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte
  • bei der Prüfung: Original des gültigen Schulungsnachweises
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
IHK zu Kiel
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon
+49 431 5194-0
Fax
+49 431 5194-234
E-Mail
infothek@kiel.ihk.de
WWW
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung
    Adresse
    Bergstraße 2
    24103 Kiel
    Telefon
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    +49 431 5194-234
    E-Mail
    infothek@kiel.ihk.de
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    Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
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    Montag 07:30 - 17:00 Uhr

    Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

    Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

    Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

    Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
      Parkplätze
      • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
      • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
      • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

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