Sie als Ausbildungsstätte reichen den Antrag zur Änderung bei der zuständigen Stelle ein.
- Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
- Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
- Dabei kann die zuständige Stelle beispielsweise erneut prüfen:
- Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen
- Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung
- Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle, beispielsweise in folgenden Fällen:
- bei Rückfragen
- damit Sie Unterlagen nachreichen
- damit Sie Mängel beheben
- Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.

