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Verwaltungsleistung suchen


Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen


Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen handeln möchte, benötigt einen Befähigungsschein.


Leistungsbeschreibung

Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter/innen einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.

Inhaber/innen eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

Voraussetzungen:

  • Sie sind zuverlässig, fachkundig und persönlich geeignet.
  • Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind deutscher oder EU-Bürger.

Der Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz wird nur auf Antrag ausgestellt. Er kann inhaltlich beschränkt, befristet und, auch nachträglich, mit Auflagen verbunden werden.


An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung des Befähigungsscheins gemäß § 20 SprengG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefülltes Formular "Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes" sowie gegebenenfalls das Formblatt "Beiblatt A",
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • erforderliche Nachweise über die Fachkunde nach § 9 SprenG.

Bei EU-Ausländern: Bescheinigung für die Beurteilung der Zuverlässigkeit in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes (zum Beispiel Strafregisterauszug). Die Bescheinigung soll nicht älter als drei Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Befähigungsschein wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
    Adresse
    Oelixdorfer Straße 2
    25524 Itzehoe
    Telefon
    04821 66-0
    Fax
    04821 66-2807
    E-Mail
    arbeitsschutz@lasg.landsh.de
    WWW
    Staatliche Arbeitsschutzbehörde
    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
      Adresse
      Seekoppelweg 5a
      24113 Kiel
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      Fax
      0431 220040-650
      E-Mail
      arbeitsschutz@lasg.landsh.de
      WWW
      Staatliche Arbeitsschutzbehörde
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
        Adresse
        Bei der Lohmühle 62
        23554 Lübeck, Hansestadt
        Telefon
        0451 317501-0
        Fax
        0451 31701-210
        E-Mail
        arbeitsschutz@lasg.landsh.de
        Öffnungszeiten

        Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

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