Bei Einzelunternehmen:
- Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
- Vorlage der gleichwertigen inländischen Berufsqualifikation (Kopie)
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen.
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
- Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
- Gesellschaftsvertrag sofern nicht formlos geschlossen (Kopie)
- Vorlage der gleichwertigen inländischen Berufsqualifikation (Kopie)
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen
Bei rechtsfähigen Personenhandelsgesellschaften:
- Gemeint sind:
- Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft (KG) und
- entsprechenden ausländischen Gesellschaftsformen
- Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapiers der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen beziehungsweise der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Registerauszug, bei der OHG zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftsvertrages
- sofern keine Registereintragung erfolgt ist: Kopie des Gesellschaftsvertrages
- bei ausländischen Rechtsformen:
- Bei Gesellschaften Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers, ansonsten
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Vorlage der gleichwertigen inländischen Berufsqualifikation (Kopie)
- Gewerbeanmeldung (Kopie): Können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen.
Bei juristischen Personen:
- Gemeint sind:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG),
- eingetragene Genossenschaft (eG)
- Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapiers der vertretungsberechtigten Personen (Kopie)
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland: Registerauszug des Handels- oder Genossenschaftsregisters
- bei ausländischen Rechtsformen: Registerauszug des zuständigen ausländischen Registers
- Gewerbeanmeldung (Kopie): können Sie nach Eintragung in die Handwerksrolle nachreichen
- Angaben zur Betriebsleitung
Bei Anstellung einer Betriebsleiterin oder eines Betriebsleiters sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Betriebsleitererklärung
- Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit: Arbeitsvertrag (Kopie)
- Nachweis über Sozialversicherung der Betriebsleitung
- Vorlage der gleichwertigen inländischen Berufsqualifikation (Kopie)