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Verwaltungsleistung suchen


Berufsausbildung: Ausbildungszeit verkürzen/verlängern


In besonderen Fällen kann auf Antrag die Ausbildungszeit verkürzt / verlängert werden.


Leistungsbeschreibung

Die von der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungszeit muss eingehalten werden. Ausbildungsbetrieb und Auszubildende/r (Lehrling) können vertraglich keine Änderung der Ausbildungszeit herbeiführen. Die Ausbildungszeit kann jedoch in besonderen Fällen von der zuständigen Stelle auf Antrag verkürzt oder verlängert werden.

Verkürzung der Ausbildungszeit:
Auf gemeinsamen Antrag der/des Auszubildenden und der Ausbilderin/des Ausbilders hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).
Beispielsweise kann bei Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit oder Arbeitserfahrung diese angemessen berücksichtigt werden. Ebenso kann die absolvierte Ausbildungszeit bei Fortsetzung der Berufsausbildung in demselben Beruf für eine Kürzung berücksichtigt werden. Die Antragsteller müssen glaubhaft machen, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht werden kann.

Verlängerung der Ausbildungszeit:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag der Ausbilderin/des Ausbilders die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Gründe, die eine Verlängerung erforderlich machen, können sein:

  • schwere Mängel in der Ausbildung,
  • längere Ausfallzeiten der/des Auszubildenden (zum Beispiel infolge Krankheit),
  • körperliche und andere Behinderungen der/des Auszubildenden, die dazu führen, dass das Ausbildungsziel nicht in der vereinbarten Ausbildungszeit erreicht werden kann oder
  • Betreuung des eigenen Kindes oder von pflegebedürftigen Angehörigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Bestehen für einzelne Berufsbereiche keine Kammern, sind im Landesgesetz bereits Regelungen festgelegt, die die Zuständigkeit betreffen. Außerdem können Kammern mit Genehmigung durch die zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde untereinander eine spezielle Aufgabenverteilung vereinbaren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit muss eine genaue Begründung beigelegt werden. Bei Minderjährigen ist zum Antrag die entsprechende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Bei dem Wunsch auf verkürzter Ausbildungszeit müssen die entsprechenden Zeugnisse bzw. Nachweise beigelegt werden, zum Beispiel Schul- und Prüfungszeugnisse, Leistungsbeurteilungen, Berufsausbildungsverträge und/oder betriebliche Ausbildungspläne.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit muss rechtzeitig vor Ablauf des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt werden. Die Kürzung der Ausbildungszeit soll möglichst bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch so rechtzeitig beantragt werden, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt.

Anträge / Formulare

Der Antrag (Vordruck) auf Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit ist von der/dem Auszubildenden schriftlich bei der zuständigen Stelle zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Als Entscheidungshilfe zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien erlassen.

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
IHK zu Kiel
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon
+49 431 5194-0
Fax
+49 431 5194-234
E-Mail
infothek@kiel.ihk.de
WWW
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
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    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Apothekerkammer Schleswig-Holstein
    Adresse
    Düsternbrooker Weg 75
    24105 Kiel
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    info@aksh-kiel.de
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    www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
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    Mo. 08:00-16:00 Uhr

    Di. 08:00-16:00 Uhr

    Mi. 08:00-16:00 Uhr

    Do. 08:00-16:00 Uhr

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    Verkehrsanbindung
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      • Aufzug vorhanden
      Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
      Adresse
      Deliusstraße 10
      24114 Kiel
      Telefon
      +49 431 530550-0
      Fax
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      https://www.ea-sh.de
      Öffnungszeiten

      Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
       

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
        Adresse
        Am Kamp 15-17
        24768 Rendsburg
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        +49 4331 9453-0
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        +49 4331 9453-199
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        lksh@lksh.de
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        www.lksh.de
        Öffnungszeiten

        Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
        Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Gebäudezugänge
          • Aufzug vorhanden
          • Rollstuhlgerecht
          Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
          Adresse
          Gottorfstraße 13
          24837 Schleswig
          Telefon
          +49 46 21 9391-0
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          info@rak-sh.de
          WWW
          www.rak-sh.de
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          Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

          Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

          Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

          Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

          Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

          Verkehrsanbindung
          Parkplätze
            Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
            Adresse
            Westring 496
            24114 Kiel
            Telefon
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            central@zaek-sh.de
            WWW
            www.zaek-sh.de
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              Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
              Postanschrift
              24040 Kiel
              Adresse
              Hopfenstraße 2d
              24114 Kiel
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              Fax
              +49 431 5 70 49-10
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              info@stbk-sh.de
              WWW
              www.stbk-sh.de
              Öffnungszeiten

              Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

              Verkehrsanbindung
              Parkplätze
                Verkehrsanbindung
                Parkplätze
                  Gebäudezugänge
                  • Aufzug vorhanden
                  • Rollstuhlgerecht
                  Ärztekammer Schleswig-Holstein
                  Adresse
                  Bismarckallee 8-12
                  23795 Bad Segeberg
                  Telefon
                  +49 4551 803-0
                  Fax
                  +49 4551 803-180
                  E-Mail
                  info@aeksh.org
                  WWW
                  www.aeksh.de
                  Öffnungszeiten

                  Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:

                  Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
                  Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

                  Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.

                  Verkehrsanbindung
                  Parkplätze
                    Tierärztekammer Schleswig-Holstein
                    Adresse
                    Hamburger Straße 99a
                    25746 Heide
                    Telefon
                    +49 481 55 42
                    Fax
                    +49 481 88 33 5
                    E-Mail
                    schleswig-holstein@tieraerztekammer.de
                    WWW
                    www.sh.tieraerztekammer.de
                    Öffnungszeiten
                    Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr
                    Verkehrsanbindung
                    Parkplätze
                    • Parkplatz:
                    Gebäudezugänge
                    • Aufzug vorhanden
                    Schleswig-Holsteinische Notarkammer
                    Adresse
                    Gottorfstraße 13
                    24837 Schleswig
                    Telefon
                    +49 46 21 939-10
                    Fax
                    +49 46 21 939-126
                    E-Mail
                    info@notk-sh.de
                    WWW
                    www.notk-sh.de
                    Öffnungszeiten

                    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

                    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

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                      Handwerkskammer Lübeck
                      Handwerkskammer Lübeck
                      Adresse
                      Breite Str. 10/12
                      23552 Lübeck, Hansestadt
                      Telefon
                      +49 451 1506-0
                      Fax
                      +49 451 1506-180
                      E-Mail
                      info@hwk-luebeck.de
                      WWW
                      Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
                      Öffnungszeiten

                      Ansprechpartner in den Fachabteilungen
                      Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
                      Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

                      Zentrale
                      Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
                      Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

                      Verkehrsanbindung
                      Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
                        Parkplätze
                        • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
                        Gebäudezugänge
                        • Aufzug vorhanden
                        • Rollstuhlgerecht

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