Verwaltungsleistung suchen


Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen


Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.


Leistungsbeschreibung

Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung.

Voraussetzungen

Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
  • Ausgefülltes Antragsformular

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Antrag,                                                                                                                                                  

Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten, Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

Es fallen Gebühren für die Aufstellung in Gaststätten in Höhe von 165,00 Euro an. Für die Aufstellung in Spielhallen werden 300,00 Euro festgesetzt. Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 33c Gewerbeordnung (GewO)

Verwaltungsgebührenverordnung (VerwGebVO)

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO),

Was sollte ich noch wissen?

Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Stadt Pinneberg

2-4 Wochen

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
    Adresse
    Bismarckstraße 8
    25421 Pinneberg
    Telefon
    04101 211-2601
    Telefon
    04101 211-2602
    Telefon
    04101 211-2603
    Telefon
    04101 211-2405
    Telefon
    04101 211-2406
    Fax
    04101 211-2699
    E-Mail
    gewerbe@pinneberg.de
    Öffnungszeiten

    Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.

    Verkehrsanbindung
    Haltestelle Bismarckstraße (Linien 185, 285, 594)
      Parkplätze
      • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
      • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
      • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

      Webseiten-ID: 20042104