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Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen


Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.


Leistungsbeschreibung

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden. 


An wen muss ich mich wenden?

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).  

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.

Antragsunterlagen

Welche Gebühren fallen an?

Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.

Was sollte ich noch wissen?

Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.

Zugelassene Stellen

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
    Adresse
    Winzererstraße 9
    80797 München, Landeshauptstadt
    Telefon
    +49 89 1261-2582
    Fax
    +49 89 1261-2550
    WWW
    www.zls-muenchen.de
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze

      Webseiten-ID: 20042104