- Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
- Sie verfügen über eine Fachkunde, wenn Sie selbst mit Explosivstoffen umgehen. Die Fachkunde weisen Sie mit einem Zeugnis nach, das Ihnen die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang bescheinigt. Andernfalls beschäftigen Sie eine fachkundige Person.
- Sie sind zuverlässig. Die erforderliche Zuverlässigkeit ist normalerweise gegeben, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben und nicht vorbestraft sind.
- Sie sind persönlich geeignet. Das heißt, dass bei Ihnen keine Einschränkungen beispielsweise der psychischen und körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen.
- Sie verfügen über geeignete Räume oder Lagerstätten zur Aufbewahrung.

