Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
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Für bestimmte Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenn Sie gewerbsmäßig – also selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht – mit Tieren umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis
Sie müssen dafür nicht zwingend ein Gewerbe anmelden beziehungsweise angemeldet haben.
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie:
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie:
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) – Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Antrag mit Angaben über die Art der betroffenen Tiere, die für die Tätigkeit verantwortliche Person, ggf. die Räume und Einrichtungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind, Nachweise der erforderlichen Sachkunde, Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den genauen Anforderungen.
Spezielle Hinweise für Gemeinde Pinneberg
Es wird eine Gebühr zwischen 26,00 und 511,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.
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