An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Webseiten-ID: 20042104

Kurt-Wagener-Straße 11-13
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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