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Verwaltungsleistung suchen


Erlaubnis zum Betrieb eines Versicherungsunternehmens beantragen


Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.


Leistungsbeschreibung

Eine Erlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn Sie Versicherungsleistungen anbieten möchten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Risiken absichern, Beiträge erheben und im Versicherungsfall Leistungen auszahlen wollen.


Verfahrensablauf
  • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein.
  • Ihr Antrag wird anschließend geprüft.
  • Sie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.
An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein,
wenn ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gegründet werden soll und die Tätigkeit nur in Schleswig-Holstein, in Teilen davon oder in bis zu drei angrenzenden Bundesländern erfolgt.


An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
wenn die Tätigkeit bundesweit ausgeübt wird oder über diese regionalen Grenzen hinausgeht.

Voraussetzungen

Sie möchten ein Versicherungsunternehmen eröffnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Erlaubnisantrag mit Geschäftsplan und Mehrjahresplanung
  • Gründungsunterlagen und Angaben zu den Organen
  • Nachweise zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter
  • Darstellung der Geschäftsorganisation einschließlich Risikomanagement
  • Nachweis des Gründungsstocks
  • Versicherungsbedingungen und Produktinformationen
  • Satzung des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (kurz: VVAG) (bei Sterbekassen mit Beitrags- und Leistungstabelle)
  • Gegebenenfalls Rückversicherungsvertrag (bei Sachversicherung)
  • Versicherungsmathematisches Gutachten (bei Sterbekassen)

Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Aufsichtsbehörde entscheidet verbindlich, ob die Voraussetzungen für kleinere Vereine erfüllt sind und damit die Landesaufsicht zuständig ist. Stimmen Sie sich deshalb frühzeitig mit der zuständigen Stelle ab.

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift
24171 Kiel
Adresse
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Telefon
+49 431 988-4760
Fax
+49 431 988-4700
E-Mail
poststelle@wimi.landsh.de
WWW
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
      Adresse
      Graurheindorfer Str. 108
      53117 Bonn, Stadt
      Adresse
      Lurgiallee 12
      60439 Frankfurt am Main
      WWW
      www.bafin.de
      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
          Adresse
          Deliusstraße 10
          24114 Kiel
          Telefon
          +49 431 530550-0
          Fax
          +49 431 530550-99
          E-Mail
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          https://www.ea-sh.de
          Öffnungszeiten

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