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Verwaltungsleistung suchen


Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen


Sie möchten sich als Sachverständige oder Sachverständiger öffentlich bestellen und vereidigen lassen? Dann können Sie dies bei der für Sie zuständigen Bestellungskörperschaft beantragen. 


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen.

Die zuständige Stelle kann zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Ingenieur- oder Architektenkammer aber auch eine Behörde sein.

Es ist möglich, dass die zuständige Stelle Ihre Bestellung inhaltlich beschränkt (zum Beispiel auf ein fachliches Spezialgebiet), zeitlich befristet oder mit Auflagen versieht (zum Beispiel die Auflage, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen).

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bestätigt im Geschäftsverkehr das Vorliegen einer besonderen fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung als Gutachterin oder Gutachter für ein abgegrenztes Sachgebiet. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

  • werden Sie bevorzugt für die Erstellung gerichtlicher Gutachten hinzugezogen und müssen entsprechenden Gutachteraufträgen nachkommen,
  • müssen Sie im Rahmen Ihrer Kapazitäten private Gutachteraufträge annehmen,
  • werden Ihnen teilweise Tätigkeitsfelder zugeordnet, die anderen Sachverständigen verschlossen sind (sogenannte „Vorbehaltsaufgaben“, zum Beispiel sicherheitstechnische Überprüfung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz).

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen formlos oder mittels eines bereitgestellten Formulars online oder per E-Mail oder Post stellen.

  • Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde.
  • Reichen Sie das Antragsformular oder den formlosen An-trag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen nebst den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen per Post oder E-Mail ein.
  • Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel auf Grund-lage der von Ihnen vorgelegten Nachweise über Ihren Antrag. Je nach Zuständigkeit kann auch ein Prüfungstermin vor einem unabhängigen Fachgremium anberaumt werden, das Ihre Fachkenntnisse abfragt und bewertet.
  • Das Antragsformular können Sie auch online einreichen.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt.
     
Zuständige Stelle

Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Voraussetzungen

Ihr Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen hängt von folgenden Voraussetzungen ab:

  • Für das von Ihnen benannte Sachgebiet muss ein allgemeiner Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang, wie viele Sachverständige es für das betreffende Sachgebiet bereits gibt. Es kommt ausschließlich darauf an, ob das Sachgebiet allgemein von Bedeutung ist. Handelt es sich um ein Sachgebiet, für das in der Vergangenheit bereits Sachverständige bestellt wurden, so wurde der allgemeine Bedarf seinerzeit bereits bejaht und ist damit vorauszusetzen.
  • Sie müssen Ihre besondere Sachkunde für das von Ihnen benannte Sachgebiet nachweisen. Das bedeutet, Sie müssen über überdurchschnittliche Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten auf dem einschlägigen Sachgebiet verfügen. Neben Nachweisen in Form von Ihnen beizubringender Unterlagen (Bescheinigungen, selbst erstellte Gutachten, Referenzen etc.) kommt auch die Teilnahme an einer Prüfung vor einem mit Fachleuten besetzten, unabhängigen Fachgremium in Betracht.
  • Schließlich müssen Sie über die erforderliche persönliche Eignung verfügen. Von Ihrer persönlichen Eignung ist auszugehen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten können, Ihre Gutachterleistungen unparteiisch, unabhängig, objektiv und in einer für den Auftraggeber verständlichen Art und Weise zu erbringen. Auch an Ihrer persönlichen Zu-verlässigkeit und Integrität dürfen keine Zweifel bestehen. Dies setzt voraus, dass Sie sich bisher rechtskonform verhalten haben und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Darstellung der von Ihnen angebotenen Leistungen und des (abgrenzbaren) Sachgebietes
  • Lebenslauf mit Darlegung des beruflichen Werdegangs
  • Nachweise über Ihre besonderen Qualifikationen in dem genannten Sachgebiet (Zeugnisse, Diplome, Seminarbescheinigungen, Beschäftigungsnachweise, sonstige Urkunden, etc.)
  • Gegebenenfalls Liste von Referenzen, wie zum Beispiel Personen (mit Anschrift), die zu Ihren besonderen Kenntnissen Auskunft geben können
  • mehrere (in der Regel 3 bis 5) von Ihnen selbst gefertigte Gutachten 
    • Sie sollten sich mit Problemen aus dem angestrebten Sachgebiet auseinandersetzen und Lösungen nennen. Die Gutachten müssen nachvoll-ziehbar sein und erforderliche Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen, Pläne und Fotos enthalten.
  • gegebenenfalls Fortbildungsnachweise
  • Erklärung zur Übernahme der Gebühren und Kosten
  • bei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern sowie  Beamtinnen oder Beamten: Freistellungserklärung
  • Führungszeugnis 
  • Gewerbezentralregisterauszug 
  • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes im Original
     
Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erst nach erfolgter öffentlicher Bestellung und Vereidigung dürfen Sie sich im Rechts- und Geschäftsverkehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezeichnen.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Bei Durchführung eines Prüfungstermins kann die Bearbeitung erst nach dessen Abschluss erfolgen.

Anträge / Formulare

Formulare: ja (soweit angeboten)

Schriftform erforderlich: nein

Onlineverfahren möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig:

  • bei Durchführung eines Prüfungstermins vor einem Fachgremium: Ja
     
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
IHK zu Kiel
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon
+49 431 5194-0
Fax
+49 431 5194-234
E-Mail
infothek@kiel.ihk.de
WWW
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
    Adresse
    Deliusstraße 10
    24114 Kiel
    Telefon
    +49 431 530550-0
    Fax
    +49 431 530550-99
    E-Mail
    info@ea-sh.de
    WWW
    https://www.ea-sh.de
    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
     

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
      Adresse
      Am Kamp 15-17
      24768 Rendsburg
      Telefon
      +49 4331 9453-0
      Fax
      +49 4331 9453-199
      E-Mail
      lksh@lksh.de
      WWW
      www.lksh.de
      Öffnungszeiten

      Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
      Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht
        Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
        Adresse
        Westring 496
        24114 Kiel
        Telefon
        +49 431 26 09 26-0
        Fax
        +49 431 26 09 26-15
        E-Mail
        central@zaek-sh.de
        WWW
        www.zaek-sh.de
        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
          Postanschrift
          24040 Kiel
          Adresse
          Hopfenstraße 2d
          24114 Kiel
          Telefon
          +49 431 5 70 49-0
          Fax
          +49 431 5 70 49-10
          E-Mail
          info@stbk-sh.de
          WWW
          www.stbk-sh.de
          Öffnungszeiten

          Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

          Verkehrsanbindung
          Parkplätze
            Verkehrsanbindung
            Parkplätze
              Gebäudezugänge
              • Aufzug vorhanden
              • Rollstuhlgerecht
              Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
              Adresse
              Düsternbrooker Weg 71
              24105 Kiel
              Telefon
              +49 431 57065-0
              Fax
              +49 431 57065-25
              E-Mail
              info@aik-sh.de
              WWW
              www.aik-sh.de
              Öffnungszeiten

              Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
              Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

              Verkehrsanbindung
              Parkplätze
                Gebäudezugänge
                • Aufzug vorhanden

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