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Verwaltungsleistung suchen


Kündigungsschutz für werdende Mütter


Für werdende Mütter gilt ein Kündigungsverbot. Er beginnt mit der Mitteilung ihrer Schwangerschaft an den Arbeitgeber.


Leistungsbeschreibung

Für werdende Mütter gilt ein Kündigungsverbot. Er beginnt mit der Mitteilung ihrer Schwangerschaft an den Arbeitgeber. Das heißt, das Kündigungsverbot gilt nur, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten der Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Der Schutz besteht bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.

In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde dem Antrag eines Arbeitgebers auf Kündigungszulassung zustimmen.

Das bedeutet: ohne Zulassungsbescheid der zuständigen Behörden ist eine Kündigung in den definierten Fällen rechtsunwirksam.


Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren entsprechend dem Verwaltungsaufwand erhoben werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sozialministerium
Postanschrift
24170 Kiel
Adresse
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-5416
E-Mail
poststelle@sozmi.landsh.de
WWW
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Verkehrsanbindung
Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
    Parkplätze
    • Behindertenparkplatz: Südeingang
    Verkehrsanbindung
    Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
      Parkplätze
      • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht
      Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
      Adresse
      Oelixdorfer Straße 2
      25524 Itzehoe
      Telefon
      04821 66-0
      Fax
      04821 66-2807
      E-Mail
      arbeitsschutz@lasg.landsh.de
      WWW
      Staatliche Arbeitsschutzbehörde
      Öffnungszeiten

      Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze
        Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
        Adresse
        Seekoppelweg 5a
        24113 Kiel
        Telefon
        0431 220040-10
        Fax
        0431 220040-650
        E-Mail
        arbeitsschutz@lasg.landsh.de
        WWW
        Staatliche Arbeitsschutzbehörde
        Verkehrsanbindung
        Parkplätze
          Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
          Adresse
          Bei der Lohmühle 62
          23554 Lübeck, Hansestadt
          Telefon
          0451 317501-0
          Fax
          0451 31701-210
          E-Mail
          arbeitsschutz@lasg.landsh.de
          Öffnungszeiten

          Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

          Verkehrsanbindung
          Parkplätze

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