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Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen


Wenn Sie ein Auto mit einem Gewicht von bis zu 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.


Leistungsbeschreibung

Eine Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt Sie dazu, ein Kraftfahrzeug (Kfz) zu fahren. Motorräder sind davon ausgenommen. Das Kfz darf zusätzlich zum Fahrersitz für höchstens 8 Personen ausgelegt sein.

Sie können mit einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B auch Anhänger transportieren. Anhänger, die unter 750 Kilogramm wiegen, sind immer erlaub. Anhänger, die mehr als 750 Kilogramm wiegen, sind erlaubt, wenn das Gesamtgewicht aus Kfz und Anhänger nicht mehr 3.500 Kilogramm beträgt.

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.

Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:

  • seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
     
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
    • 15 Jahre für die Klassen AM,
    • 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
    • 17 Jahre für die Klassen B, BE
    • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E, C, CE, D 1, D1E, D, DE
    • 20 Jahre für die Klassen A, D, DE
    • 21 Jahre für die Klassen A, C, CE, D1, D1E, D, DE
    • 23 Jahre für die Klassen D, DE
    • 24 Jahre für die Klassen A, D, DE
    Detailierte Infromationen zu den unterschiedlichen Voraussetzungen der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
     
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
     
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
     
  • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
     
  • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt,
     
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist.

 

Fahrerlaubnisklassen

Spezielle Hinweise für Landkreis Pinneberg

Grundgebühr: 33,20 € und 3,30 € für das Kraftfahrt-Bundesamt sowie 1,80 €
Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister bei Probezeit oder 1 € ohne Probezeit


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Unterlagen und ermittelt, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt. Dies erfolgt in der Regel mit Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Voraussetzungen
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie können den Antrag bis zu 6 Monate vor Ihrem 18. Geburtstag stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B
  • gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Sehtestbescheinigung, höchstens 2 Jahre alt
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule
  1. für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
  2. für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
    • Gutachten über besondere Anforderungen,
    • Führungszeugnis.

Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fahrerlaubnis Klasse B gilt unbefristet.

  • Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
  • Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE und D1E werden bei Vorliegen entsprechender Eignungsnachweise jeweils für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich die Erfüllung der "besonderen Anforderungen" nachweist.

Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Was sollte ich noch wissen?

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

MWAVT - Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage 

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
Adresse
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Telefon
+49 4121 4502-0
E-Mail
info.strassenverkehr@kreis-pinneberg.de
WWW
Kreis Pinneberg/ Fachdienst Straßenverkehr
Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Verkehrsanbindung
Kurt-Wagener-Straße
  • Bus: 6502
Parkplätze
  • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Gebäudezugänge
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

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