- Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
- Das KBA veröffentlicht den Verlust der abhandengekommenen Zulassungsbescheinigung Teil II im 14-tägig erscheinenden Verkehrsblatt.
- Erst nach Ablauf von 2 Wochen darf die Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen.
- Im Anschluss können Sie das neue Zulassungsdokument abholen. Dabei müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen.
- Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II lediglich unleserlich sein, können Sie diese ohne eidesstattliche Erklärung sofort bei ihrer zuständigen Zulassungsbehörde austauschen lassen.
- Finden Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

