Die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Behörde für den Vollzug des § 27 Sprengstoffgesetz.
Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Sie möchten als Privatperson mit explosionsgefährlichen Stoffen wie Schwarzpulver, Nitrozellulosepulver oder Feuerwerkskörpern umgehen? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen kann sehr gefährlich sein.
Wenn Sie als Privatperson explosionsgefährliche Stoffe kaufen oder nutzen möchten, müssen Sie hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde erfüllen. Dies soll Unfälle und Missbrauch möglichst vermeiden.
Zu den explosionsgefährlichen Stoffen gehören zum Beispiel:
Eine Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen wird umgangssprachlich auch Pulver-, Böller- oder Feuerwerkerschein genannt.
Die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Behörde für den Vollzug des § 27 Sprengstoffgesetz.
Die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Behörde für den Vollzug des § 27 Sprengstoffgesetz.
Die Höhe der Gebühr wird von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach Aufwand und Nutzen auf Grundlage eines Kostenrahmens. Übliche Kostenrahmen sind z.B.:
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Webseiten-ID: 20042104