Für Anlagen in besonders sensiblen Wasserschutzgebieten (Zone II, III, III A) oder Anlagen mit gewerblichem Abwasser gilt: sofort bzw. unverzüglich, beziehungsweise spätestens bis zum 31.12.2025.
Für häusliche Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt: Erstprüfung spätestens bis zum Jahr 2040.
Wenn die öffentlichen Kanal‑Leitungen saniert wurden oder werden, kann die Frist für die zu prüfende private Leitung davon abhängen. Frühere Regelungen sahen vor, dass die Prüfung drei Jahre nach Sanierung des öffentlichen Bereichs erfolgen muss.