Die Beschäftigungsduldung ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die Antragstellung ist schriftlich oder persönlich möglich. Informieren Sie sich zunächst, welches Verfahren in Ihrer Ausländerbehörde vorgesehen ist. Viele Behörden bieten darüber hinaus die Online-Antragstellung an.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Der Online-Dienst führt Sie durch die Antragstellung und enthält weitere Erläuterungen zu Voraussetzungen und erforderlichen Nachweisen.
- Nach dem Eingang Ihres Online-Antrags in der Ausländerbehörde erhalten Sie weitere Informationen zum Fortgang des Verfahrens (zum Beispiel über den Termin in der Ausländerbehörde).
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen möchten:
- Ist die Antragstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde.
Während des Termins in der Ausländerbehörde werden Ihre Identität und Ihre Dokumente geprüft, weshalb Sie Ihre Unterlagen im Original dabeihaben sollten. Bei Bedarf wird die Ausländerbehörde fehlende Informationen oder Unterlagen nachfordern.
Wird Ihrem Antrag entsprochen, wird Ihnen die Beschäftigungsduldung möglicherweise noch im Termin ausgehändigt. Diese müssen Sie eigenhändig unterschreiben. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

