- Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie die Unterlagen per Post oder E-Mail an den Kampfmittelbeseitigungsdienst.
- Nach Prüfung erhalten Sie die Auskunft sowie einen Gebührenbescheid.
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Wenn Ihr Baugrundstück in einer antragspflichtigen Gemarkung liegt, können Sie eine Prüfung durch den Kampfmittelräumdienst beantragen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel auszuschließen.
Der Kampfmittelräumdienst prüft, ob Ihr Grundstück mit Kampfmitteln belastet ist. So können Sie frühzeitig ausschließen, dass von dem jeweiligen Grundstück Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Nach Abschluss der Maßnahmen (Luftbildauswertung oder gegebenenfalls auch weitere Maßnahmen) erhalten Sie eine Freigabe hinsichtlich des zuvor festgestellten Kampfmittelverdachts.
Stellt der Dienst eine Belastung fest, wird ein Räumkonzept erstellt. Auf dieser Basis beauftragen Sie ein zertifiziertes Räumunternehmen. Die Arbeiten werden durch den Kampfmittelräumdienst begleitet, kontrolliert und dokumentiert. Anschließend erhalten Sie eine entsprechende Freigabe.
Sie können auch in Abstimmung mit dem Kampfmittelräumdienst direkt ein Räumunternehmen beauftragen. In diesem Fall informieren Sie den Kampfmittelräumdienst vorab.
Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Um die Leistung zu beantragen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie:
Sollten Vermessungs- oder Sondierarbeiten erforderlich sein, fallen dafür zusätzliche Kosten an.
Lassen Sie Ihr Grundstück frühzeitig prüfen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
Klage vor dem Verwaltungsgerich
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 – 12:00 Uhr
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