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Verwaltungsleistung suchen


Überprüfung auf Kampfmittelbelastung beantragen


Wenn Ihr Baugrundstück in einer antragspflichtigen Gemarkung liegt, können Sie eine Prüfung durch den Kampfmittelräumdienst beantragen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel auszuschließen.


Leistungsbeschreibung

Der Kampfmittelräumdienst prüft, ob Ihr Grundstück mit Kampfmitteln belastet ist. So können Sie frühzeitig ausschließen, dass von dem jeweiligen Grundstück Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.

Nach Abschluss der Maßnahmen (Luftbildauswertung oder gegebenenfalls auch weitere Maßnahmen) erhalten Sie eine Freigabe hinsichtlich des zuvor festgestellten Kampfmittelverdachts.

Stellt der Dienst eine Belastung fest, wird ein Räumkonzept erstellt. Auf dieser Basis beauftragen Sie ein zertifiziertes Räumunternehmen. Die Arbeiten werden durch den Kampfmittelräumdienst begleitet, kontrolliert und dokumentiert. Anschließend erhalten Sie eine entsprechende Freigabe.

Sie können auch in Abstimmung mit dem Kampfmittelräumdienst direkt ein Räumunternehmen beauftragen. In diesem Fall informieren Sie den Kampfmittelräumdienst vorab.


Verfahrensablauf
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie die Unterlagen per Post oder E-Mail an den Kampfmittelbeseitigungsdienst.
  • Nach Prüfung erhalten Sie die Auskunft sowie einen Gebührenbescheid.
An wen muss ich mich wenden?

Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Um die Leistung zu beantragen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie:

  • Eigentümerin oder Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte oder Nutzungsberechtigter des Grundstücks sind .
  • als Bauherrin oder Bauherr auftreten.
  • eine bauausführende Firma beauftragt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefüllter „Antrag zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung“
  • Lageplan im Maßstab 1:1000 bis 1:10000 mit gekennzeichnetem Flurstück und Bauvorhaben
  • Eigentumsnachweis
Welche Gebühren fallen an?

Sollten Vermessungs- oder Sondierarbeiten erforderlich sein, fallen dafür zusätzliche Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Lassen Sie Ihr Grundstück frühzeitig prüfen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgerich

Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Adresse
Lärchenweg 17
24242 Felde
Telefon
04340 404949-3
Fax
0431 9886-540040
E-Mail
kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de
WWW
Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten

Montag 07:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr

Freitag 07:00 – 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Parkplätze

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