Stellen Sie den Antrag auf Förderung auf elektronischem Weg beim Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE).
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BKGE herunter.
- Füllen Sie den Antrag elektronisch aus.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben ihn und scannen Sie ihn wieder ein.
- Senden Sie den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das an das BKGE.
- Das BKGE begutachtet Ihren Antrag fachlich. Gegebenenfalls schaltet das Bundesministerium des Innern (BMI) weitere Gutachterinnen und Gutachter ein. Das BMI berücksichtigt diese fachlichen Stellungnahmen bei seiner Entscheidung über Ihren Antrag.
- Das BMI informiert Sie über seine Entscheidung. Danach leitet das BMI Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
- Sie erhalten vom BVA auf elektronischem Weg Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
- Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben: Weisen Sie beim BVA die Verwendung der Fördermittel nach und legen den Abschlussbericht vor.

