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Kurzfilme für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen


Wenn Sie vorschlagsberechtigt sind, können Sie einmal pro Jahr einen Kurzfilm für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen.


Leistungsbeschreibung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:

  • Spielfilm bis 15 Minuten Laufzeit
  • Spielfilm von mehr als 15 Minuten bis 30 Minuten Laufzeit
  • Animationsfilm bis 30 Minuten Laufzeit
  • Experimentalfilm bis 30 Minuten Laufzeit
  • Dokumentarfilm bis 30 Minuten Laufzeit

Zusätzlich vergibt der BKM einen Preis für mittellange Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten.

Von den Jurys ausgewählte Filme erhalten eine (Förderungs-) Prämie:

  • nominierte Kurzfilme: 15.000 EUR
  • ausgezeichnete Kurzfilme: 30.000 EUR

Preis für den besten mittellangen Film: 20.000 EUR Wer den Preis empfängt, muss die (Förderungs-)Prämien zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.

Ihren Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis reichen Sie beim Filmreferat KM 55 bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über eine berechtigte Stelle einreichen lassen.

Vorschlag online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. Die Datei darf maximal 10 Megabyte groß sein.
  • Die Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit durch den BKM geprüft.
  • Die Jurys des Deutschen Kurzfilmpreises beraten über die wettbewerbsfähigen Filmvorschläge. Der BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jurys.
  • Die Nominierten werden über die Nominierung per E-Mail informiert und zur Preisverleihung eingeladen.
  • Während der Preisverleihung bekommt die federführende Produktion sowie die Regie des Films die Auszeichnung überreicht.
  • Die (Förderungs-)Prämie bekommt der Hersteller des Films mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.
Voraussetzungen

Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

  • Verbände und Einrichtungen des deutschen Films, zum Beispiel (Aufzählung nicht abschließend):
    • deutsche Filmhochschulen
    • (Kurz-)Filmfestivals von überregionaler Bedeutung
    • (Kurz-)Filmverleiher
    • AG Kurzfilm
    • AG Animationsfilm
    • AG DOK
    • Kurzfilm Agentur Hamburg e.V.
    • interfilm Berlin
    • Länderförderer
    • Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V.

Weitere Voraussetzungen:

  • der vorgeschlagene Film ist im Jahr der Preisvergabe oder im Jahr davor fertiggestellt worden
  • der vorgeschlagene Film hat eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung:
    • die Originalsprache des Films ist Deutsch oder
    • die Regie wurde von einer Person geführt
      • mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Deutschland mit Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder
      • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
      • der Schweiz
    • und mindestens eine Produzentin oder Produzent
      • hat eine deutscher Staatsbürgerschaft oder den Wohnsitz in Deutschland und die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats oder
      • eines Vertragsstaats des Abkommens über den EWR oder
      • der Schweiz
    • der finanzielle Anteil der Herstellenden mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland muss mindestens so groß sein wie die größte gegebenenfalls summierte ausländische Herstellerbeteiligung
  • der Film wird in deutscher Sprachfassung oder als für die Kinovorführung taugliche, deutsch untertitelte Fassung vorgelegt
  • der Film hat nicht in der Vergangenheit am Auswahlverfahren für den Deutschen Kurzfilmpreis teilgenommen
  • die Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung allgemeiner filmbezogener Voraussetzungen nach den Regelungen des Filmförderungsgesetz (FFG) liegt vor
  • die Freigabe der Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) liegt vor
  • der Film darf der Jury vorgeführt werden
  • der Film darf im Rahmen der Vergabe des Deutschen Kurzfilmpreises vorgeführt werden
  • der Film darf in Ausschnitten im Fernsehen und für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit ausgestrahlt werden
  • der Film darf in Ausschnitten und/oder über Film-Stills auf den Internetseiten des BKM und des Deutschen Kurzfilmpreises- sowie den dazugehörigen Social Media-Auftritten präsentiert werden
  • der Film darf auf Kinotournee in ausgewählten deutschen Städten vorgeführt werden
Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Vorschlag müssen Sie als vorschlagsberechtigte Stelle einreichen:

  • Rechteerklärung des Herstellers beziehungsweise der rechtehaltenden Person
  • vorgeschlagenen Film per Upload auf der vom BKM zugewiesenen Plattform
  • Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung allgemeiner filmbezogener Voraussetzungen nach den Regelungen des Filmförderungsgesetz (FFG)
  • Freigabe der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Vorschläge bis zum 01.06. des Jahres einreichen.

Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Bewerbung Deutscher Kurzfilmpreis Auswahl

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - K 35 - Deutscher Kurzfilmpreis
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Telefon
+49 30 18681143117
E-Mail
k35@bkm.bund.de
WWW
Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für für Kultur und Medien (BKM)
Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 15:00 Uhr

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