Sie können den Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten per Post oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
- Kontaktieren Sie das BZSt und fordern Sie das entsprechende Formular an. Das BZSt sendet Ihnen das Formular per Post oder per E-Mail zu.
- Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie dieses per Post an das BZSt.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten eine Bescheinigung mit Freistellungsvermerk per Post. Übergeben Sie diese Bescheinigung beim Kauf dem ausländischen Unternehmen. Es bewahrt die Bescheinigung bei seinen Steuerunterlagen für eine Überprüfung durch die Steuerbehörde auf.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
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Loggen Sie sich im BZSt online.portal ein. Verwenden Sie für den Zugang Ihr BOP- oder ELSTER-Zertifikat.
- Wenn Sie bisher nicht registriert sind, registrieren Sie sich im BZSt online.portal.
- Füllen Sie folgendes Formular aus: "Als Internationale Organisation, Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied die Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen". Dieses Formular gilt auch für Anträge von Botschaften, Konsulate oder deren Mitglieder.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag ab.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten eine Bescheinigung mit Freistellungsvermerk per Post. Übergeben Sie diese Bescheinigung beim Kauf dem ausländischen Unternehmen. Es bewahrt die Bescheinigung bei seinen Steuerunterlagen für eine Überprüfung durch die Steuerbehörde auf.

