Um die Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit für ein studienfachbezogenes Praktikum in Ihrem Praktikumsbetrieb einzuholen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Sie können die Bestätigung des Einvernehmens schriftlich beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular "Praktikum zu Weiterbildungszwecken" und das Antragsformular Praktikum zu Weiterbildungszwecken von der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter.
- Füllen Sie die Dokumente vollständig aus und schicken Sie diese mit allen erforderlichen Unterlagen an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
- Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft Ihre Unterlagen und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen ihr Einvernehmen (Bestätigung des Praktikums).
Bei Praktika über Austauschorganisationen übersendet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung die vereinbarten Antragsunterlagen.
Alternativ können Sie die Bestätigung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung online beantragen. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
- Wählen Sie "Studienfachbezogene Praktika für ausländische Studierende und Absolventinnen und Absolventen" aus.
- Aktivieren Sie den Button "Antrag online stellen" und melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an.
- Wählen Sie unter "Angestrebtes Verfahren" "Studienfachbezogenes Praktikum" aus. Der eService führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
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Laden Sie die folgenden Formulare und Nachweise im letzten Schritt des eServices hoch und senden Sie den Antrag ab:
- Vordruck "Antragsformular Praktikum zu Weiterbildungszwecken"
- Vordruck "Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung"
- Vordruck "Praktikumsplan", der verdeutlicht, welche beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen während des Praktikums vermittelt werden
- Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Reisepasses der Praktikantin oder des Praktikanten
- Vordruck "Einverständniserklärung" zur elektronischen Verarbeitung der Daten
- Ausdruck aus dem Informationsportal "anabin", der den Status der ausländischen Hochschule bescheinigt
- Vollmacht, wenn der Antrag über Dritte wie zum Beispiel Relocation-Unternehmen eingereicht wird
- Bei Pflichtpraktikum zusätzlich: Nachweis, dass die ausländische Schul- oder Studienordnung ein solches Praktikum vorsieht und das Praktikum im Ausland als Pflichtpraktikum anerkannt wird
- Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft die Unterlagen und stellt gegebenenfalls Nachfragen an Sie.
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erteilt sie ihr Einvernehmen (Bestätigung des Praktikums).
Wenn Sie im Benutzerkonto der Onlinekommunikation zugestimmt haben, wird Ihnen die Entscheidung im Portal zur Verfügung gestellt. Sollten Sie der Onlinekommunikation nicht zugestimmt haben, wird Ihnen die Entscheidung per Post übermittelt.

