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Verwaltungsleistung suchen


Zulassung zum Integrationskurs beantragen


Wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung beantragen.


Leistungsbeschreibung

Ein Integrationskurs besteht aus:

  • einem Sprachkurs. Dort lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigen.
  • einem Orientierungskurs. Er informiert Sie über Deutschlands Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte.

Einige Personen haben nach dem Aufenthaltsgesetz einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs. Gehören Sie nicht dazu, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem teilnehmen. Dazu müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen.

Das Gesetz legt fest, wer bei freien Kursplätzen zuerst eine Zulassung erhält. Vorrang haben:

  • Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz
  • Deutsche Staatsangehörige und andere Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) deren Deutschkenntnisse für eine Arbeit oder Ausbildung nicht ausreichen, sowie deren Familienangehörige. Personen aus diesen Gruppen werden vorrangig berücksichtigt, wenn sie
    • vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit sind,
    • Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder
    • bereits in Deutschland gearbeitet haben, ohne einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben zu haben.

Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:

  • allgemeiner Integrationskurs: Dieser Kurs besteht aus 600 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.
  • spezielle Integrationskurse: Diese Kurse bestehen aus 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs. Es gibt sie für
    • Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Alphabetisierungsbedarf (Alphabetisierungskurs)
    • Menschen ohne Kenntnisse der lateinischen Schrift (Zweitschriftlernerkurs)
    • gering literarisierte Menschen
    • Menschen mit starker Seh- oder Hörschwäche oder anderen Beeinträchtigungen
  • Intensivkurse: Diese Kurse eignen sich, wenn Ihnen das Sprachenlernen leichtfällt und Sie das Kursziel besonders schnell erreichen möchten und können. Ein Intensivkurs besteht aus 400 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 30 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.

Integrationskurse werden in Vollzeit und Teilzeit angeboten.

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler schon einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht haben und trotzdem einen Integrationskurs absolvieren möchten, müssen Sie beim BAMF einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen.


Verfahrensablauf

Sie können Ihre Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs online beantragen.

  • Öffnen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de und melden Sie sich an mit:
    • der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises,
    • Ihres elektronischen Aufenthaltstitels,
    • der eID für Bürgerinnen und Bürger der EU oder
    • Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie erforderliche Unterlagen hoch.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft Ihren Antrag.
  • Wenn Sie nicht zum Integrationskurs zugelassen werden, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Wenn Sie für die Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden, sendet Ihnen das BAMF eine Bestätigung per Post und Ihren Berechtigungsschein. Dieser ist Ihre Teilnahmeerlaubnis.
  • Melden Sie sich mit dem Berechtigungsschein schnellstmöglich bei einem Kursträger in Ihrer Nähe an.

Wenn Sie einem zugelassenen Kursträger eine Vollmacht erteilen, kann auch dieser den Online-Antrag für Sie stellen.

Voraussetzungen

Sie können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs beantragen, wenn Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf die Kursteilnahme haben und außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz.
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staats der Europäischen Union oder sind Familienmitglied einer solchen Person und Ihre Deutschkenntnisse reichen nicht aus, um eine Arbeit oder Ausbildung zu beginnen. Außerdem haben Sie
    • eine Kostenbefreiung für den Integrationskurs,
    • Anspruch auf Arbeitslosengeld oder
    • bereits in Deutschland gearbeitet, ohne einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben zu haben.

Die Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs setzt außerdem voraus, dass Sie

  • nicht der allgemeinen Schulpflicht unterliegen und Ihre

bisherige Schullaufbahn nicht in Deutschland fortsetzen,

  • keinen erkennbar geringen Integrationsbedarf haben und
  • nicht bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Online-Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs
  • Identitätsnachweis (Scan oder digitales Foto):
    • Reisepass,
    • Personalausweis oder
    • aktueller Aufenthaltstitel
  • gegebenenfalls: Nachweis über den Arbeitsmarktbezug. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • gegebenenfalls: Vollmacht (Scan oder digitales Foto)
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Integrationskurses stellen.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?

Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden abgelehnt.

Urheber

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Postanschrift
90343 Nürnberg
Telefon
+49 911 943-0
Fax
+49 911 943-10000
E-Mail
service@bamf.bund.de
WWW
Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
WWW
Kontaktformular
WWW
BAMF-NAvI - Regionalstelle auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden
Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 11:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 11:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 11:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 11:00 Uhr

Freitag 09:00 – 11:00 Uhr

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