Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Wenn ein besonderer Bedarf nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung erfasst wird, könnte Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten.
Sie befinden sich als geschädigte Person wegen der Schädigungsfolgen in einer besonderen Lebenssituation und benötigen zusätzliche finanzielle Hilfe. Wenn Sie diese Hilfe nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung bekommen, können Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten.
Dies können beispielsweise sein:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
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