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Verwaltungsleistung suchen


Leistungen in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten


Wenn ein besonderer Bedarf nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung erfasst wird, könnte Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten.


Leistungsbeschreibung

Sie befinden sich als geschädigte Person wegen der Schädigungsfolgen in einer besonderen Lebenssituation und benötigen zusätzliche finanzielle Hilfe. Wenn Sie diese Hilfe nicht durch andere Leistungen der Sozialen Entschädigung bekommen, können Sie ausnahmsweise Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten. 

Dies können beispielsweise sein:

  • Kostenübernahme für den Besuch einer Selbsthilfegruppe.
  • Kostenübernahme für präventive Sicherungen an Ihrer Haustür bei Gefährdungslagen

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Voraussetzungen
  • Sie haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.
  • Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage.
  • Der Bedarf wird nicht bereits von anderen Leistungen erfasst.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung
Adresse
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon
0451 1406-253
Fax
0451 1406-499
E-Mail
ser.hl@lasg.landsh.de
Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze

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