Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
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Wenn Sie wegen der Schädigungsfolgen finanziell hilfebedürftig sind, können Sie als geschädigte oder hinterbliebene Person Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialen Entschädigung erhalten.
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Sollten Sie aufgrund der Schädigungsfolgen finanziell hilfebedürftig geworden sein, können Sie Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialen Entschädigung erhalten.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt sollen den notwendigen und angemessenen Bedarf Ihres täglichen Lebens sicherstellen. Hierzu zählen auch Wohn- und Heizkosten.
Berechtigt sind Sie als geschädigte Person, nicht aber Ihre Angehörigen wie
Diese können Leistungen aus anderen sozialen Sicherungssystemen erhalten.
Auch als hinterbliebene Person können Sie Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialen Entschädigung erhalten. Sie erhalten diese Leistungen für einen begrenzten Zeitraum nach dem Tod der geschädigten Person.
Ihre finanzielle Hilfebedürftigkeit muss durch den Tod der geschädigten Person entstanden sein. Sie darf nicht unabhängig davon bestehen beziehungsweise bereits bestanden haben.
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Geschädigte Person:
Hinterbliebene:
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
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