Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
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Als geschädigte Person, die infolge einer anerkannten Schädigungsfolge eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist, können Sie Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten.
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Dies gilt, wenn Sie aufgrund der Schädigungsfolgen
die Sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft einschränken.
In diesem Fall können Sie Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten.
Dazu gehören unter anderem:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Es gibt keine Frist.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
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