Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
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Wenn Sie als geschädigte oder hinterbliebene Person Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen, können Sie unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen erhalten.
Als geschädigte oder hinterbliebene Person, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezieht, können Sie auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen erhalten. Dazu zählen:
Unterhaltsbeihilfe wird gezahlt, wenn Sie vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erwerbstätig waren.
Waren Sie zuvor erwerbstätig, können Sie Übergangsgeld erhalten. Wenn für Sie keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht und Sie selbst eine Altersvorsorge haben, erhalten Sie neben dem Übergangsgeld auch Geld für Ihre Altersvorsorge zurückerstattet. Es gibt eine Obergrenze.
Es können erstattet werden:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Es gibt keine Frist.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
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