Sie können als schwerbehinderte Person die Berechtigung für eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr beantragen. Der Antrag kann telefonisch oder per Post gestellt werden.
Wenn Sie den Antrag telefonisch stellen möchten:
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Rufen Sie bei der zuständigen Behörde an.
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Sie erhalten ein Informationsschreiben mit Antrag von der zuständigen Behörde.
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Wenn Sie keine laufenden Sozialleistungen erhalten, überweisen Sie die Eigenbeteiligung
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Sie erhalten ein Beiblatt mit Wertmarke per Post.
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Wenn Sie laufende Sozialleistungen erhalten, füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
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Senden Sie den Antrag an die zuständige Behörde.
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Ihre Unterlagen werden geprüft
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Sie erhalten ein Beiblatt mit Wertmarke per Post
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Falls Sie nicht berechtigt sind, erhalten Sie einen Bescheid per Post.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
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Laden Sie das Formular "Merkblatt und Antrag – Merkzeichen G/Gl oder aG oder Bl/H“ von der Website der zuständigen Behörde herunter oder fordern Sie es per Post an.
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Füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Nachweise bei.
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Senden Sie den Antrag an die zuständige Behörde.
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Wenn Sie keine laufenden Sozialleistungen erhalten, teilt die zuständige Behörde Ihnen die notwendigen Daten für die Überweisung der Eigenbeteiligung mitfahren.
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Sie überweisen die Eigenbeteiligung.
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Sie erhalten ein Beiblatt mit Wertmarke per Post.
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Wenn Sie laufende Sozialleistungen erhalten, werden Ihre Unterlagen von der zuständigen Behörde geprüft.
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Sie erhalten ein Beiblatt mit Wertmarke per Post.
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Falls Sie nicht berechtigt sind, erhalten Sie einen Bescheid per Post.

