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Verwaltungsleistung suchen


Anerkennung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen


Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie sich dafür durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkennen lassen.


Leistungsbeschreibung

Für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer stehen eine Reihe von Schulungen zur Verfügung, zum Beispiel:

  • Basiskurs
  • Aufbaukurs Tank
  • Aufbaukurs Klasse 1
  • Aufbaukurs Klasse 7
  • Auffrischungsschulungen

Diese Schulungen sind Voraussetzungen, um den ADR-Schein zu erwerben, auch Gefahrgutführerschein genannt.

ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

Wenn Sie als Schulungsveranstalter eine dieser Schulungen anbieten möchten, benötigen Sie eine Anerkennung von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).


Verfahrensablauf
  • Sie stellen den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreterinnen oder Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort.
  • Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung. Aus diesem geht hervor, welche Schulungen Sie durchführen dürfen.
Voraussetzungen
  • Ihre Lehrpläne entsprechen den von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgegebenen Kursplänen.
  • Sie verfügen über:
    • geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für:
      • die theoretischen Unterrichtseinheiten
      • die praktischen Lehrgangsteile
    • geeignetes Unterrichtsmaterial
    • qualifiziertes Lehrpersonal
Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Anerkennung der Schulung von Gefahrguttransporten mit folgenden Angaben:

  • angebotene Schulungen
  • Unterrichtspläne für die Erst- und Auffrischungsschulung
  • Ort der Schulung, insbesondere für die praktischen Lehrgangsteile
  • Kurspläne und Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
    • Stundeneinteilung mit Pausen
    • zu behandelndes Thema mit dem geplanten zeitlichen Umfang
    • Art des Unterrichts, zum Beispiel:
      • Vortrag
      • Lehrgespräch
      • technische Medien
      • Filmvortrag
      • Übungen
  • Unterlagen über die fachliche und methodisch-didaktische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte
    • Nachweise über beruflichen Werdegang
    • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
    • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
    • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
    • Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen (gültig für "in Tanks" und "ausgenommen in Tanks")
    • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
IHK zu Kiel
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon
+49 431 5194-0
Fax
+49 431 5194-234
E-Mail
infothek@kiel.ihk.de
WWW
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht
    Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgrüdnung und Unternehmensförderung
    Adresse
    Heinrichstraße 28-34
    24937 Flensburg
    Telefon
    +49 461 806-806
    Fax
    +49 461 806-9806
    E-Mail
    service@flensburg.ihk.de
    WWW
    IHK Flensburg
    Öffnungszeiten

    Montag 07:15 - 17:15 Uhr

    Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr

    Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr

    Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr

    Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Deutsches Haus (Bus Linie 1+4 Richtung Bhf.)
      Angelburger Strasse (Bus Linie 1+4 Richtung ZOB)
        Parkplätze
        • Behindertenparkplatz:
        • Parkplatz:
        Gebäudezugänge
        • Aufzug vorhanden
        • Rollstuhlgerecht

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