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Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel ablegen


Wenn Sie im Handel freiverkäufliche Arzneimittel anbieten möchten, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.


Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Ausnahmen gibt es für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe enthalten.

Wenn Sie freiverkäufliche Arzneimittel außerhalb von Apotheken verkaufen möchten, müssen Sie die erforderliche Sachkenntnis nachweisen. Ein Unternehmen kann auch eine Person mit der erforderlichen Sachkenntnis beauftragen.

Mit der Sachkenntnisprüfung können Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um ordnungsgemäß mit freiverkäuflichen Arzneimitteln umzugehen.

In der Prüfung weisen Sie unter anderem folgende Kenntnisse über freiverkäufliche Arzneimittel nach:

  • erkennen
  • abfüllen
  • abpacken
  • kennzeichnen
  • lagern

 

Sie müssen die Prüfung nicht ablegen, wenn Sie zu einer der folgenden Berufsgruppen gehören:

  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA)
  • Drogistinnen und Drogisten
  • Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA).

 

In folgenden Fällen müssen Sie ebenfalls keine Sachkenntnis nachweisen:

  • Sie bringen Fertigarzneimittel in den Verkehr, die im Reisegewerbe vertrieben werden dürfen, also pflanzliche Mittel, Heilwasser und Salze,
  • Die Arzneimittel sind dazu bestimmt, Schwangerschaften und Geschlechtskrankheiten zu verhüten.
  • Es handelt sich bei den Arzneimitteln um äußerlich anzuwendende Desinfektionsmittel oder Sauerstoff.

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie Sie Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einlegen können, können Sie dem Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung entnehmen.

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
IHK zu Kiel
Adresse
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon
+49 431 5194-0
Fax
+49 431 5194-234
E-Mail
infothek@kiel.ihk.de
WWW
Interseite der IHK Lübeck, Kiel und Flensburg inkl Geschäftsstellen
Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
    Parkplätze
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
    Gebäudezugänge
    • Aufzug vorhanden
    • Rollstuhlgerecht

    Webseiten-ID: 20042104