Menschen mit Behinderungen oder ihre Vertreterinnen oder Vertreter können beantragen, dass besondere Ausbildungsregelungen getroffen werden.
Menschen mit Behinderung sollen nach Möglichkeit in anerkannten Ausbildungsberufen regulär ausgebildet werden. Ist dies aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht möglich, kann die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auch als theoriereduzierte Fachpraktikerausbildung durchgeführt werden.
Dafür können Sie für sich oder für einen von Ihnen betreuten Menschen mit Behinderung bei der für den Beruf zuständigen Stelle einen entsprechenden Antrag stellen. Diese Stelle trifft dann entsprechende angepasste Ausbildungsregelungen für diesen Beruf.
Wenden Sie sich dafür je nach Beruf an Ihre zuständige Stelle. Zu den zuständigen Stellen gehören:
Ihre Ausbildungsberaterin oder Ihr Ausbildungsberater der zuständigen Stelle berät Sie, ob es für Ihren gewünschten Beruf in Ihrer Region passende Ausbildungsregelungen gibt. Gibt es bereits vereinbarte Regelungen, müssen Sie keinen Antrag stellen. Ihre Arbeitsagentur kann Sie dann zu einem Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger vermitteln.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
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