Sie als Ausbildungsstätte müssen einen Antrag auf Löschung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.
- Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
- Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten und Unterlagen.
- Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle
- bei Rückfragen,
- damit Sie Unterlagen nachreichen oder
- damit Sie Mängel beheben.
- Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.

