Sie als Ausbildungsstätte müssen einen Antrag auf Eintragung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.
- Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
- Die zuständige Stelle prüft, ob das Berufsausbildungsverhältnis den gesetzlichen Vorgaben entspricht, zum Beispiel:
- Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen
- Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung
- Die zuständige Stelle trägt die Daten ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein.
- Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle, beispielsweise in folgenden Fällen:
- bei Rückfragen
- damit Sie Unterlagen nachreichen
- damit Sie Mängel beheben
- Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Eintragung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.urde.

