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Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden


Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen? Dann müssen Sie die erforderliche Vorabmeldung an die zuständige Behörde übermitteln.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.


Voraussetzungen
  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Adresse
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Telefon
0431 220040-10
Fax
0431 220040-650
E-Mail
arbeitsschutz@lasg.landsh.de
WWW
Staatliche Arbeitsschutzbehörde
Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
    Adresse
    Bei der Lohmühle 62
    23554 Lübeck, Hansestadt
    Telefon
    0451 317501-0
    Fax
    0451 31701-210
    E-Mail
    arbeitsschutz@lasg.landsh.de
    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Itzehoe - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
      Adresse
      Oelixdorfer Straße 2
      25524 Itzehoe
      Telefon
      04821 66-0
      Fax
      04821 66-2807
      E-Mail
      arbeitsschutz@lasg.landsh.de
      WWW
      Staatliche Arbeitsschutzbehörde
      Öffnungszeiten

      Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze

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