Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen


Wenn Ihr Betrieb mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, müssen Sie mindestens eine verantwortliche Person bestellen.

 


Leistungsbeschreibung

Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen verlangt besondere Sicherheitsmaßnahmen. Explosionsgefährliche Stoffe sind zum Beispiel:

  • Explosivstoffe wie
    • Schwarzpulver
    • Nitroglycerin
  • pyrotechnische Sätze
  • pyrotechnische Gegenstände
  • Zünd- und Anzündmittel

Wenn Sie einen Betrieb leiten, der mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder diese vertreibt, müssen Sie eine verantwortliche Person oder mehrere verantwortliche Personen bestellen. Die bestellten Personen sind die einzigen, die mit den explosionsgefährlichen Stoffen umgehen dürfen. Die Anzahl richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes und dem Umfang Ihrer Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Als verantwortliche Person können Sie bestellen:

  • sich selbst
  • Leiterin oder Leiter einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle
  • Aufsichtsperson einer Betriebsabteilung
  • Sprengberechtigte
  • Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
  • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
  • Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
  • Person, die explosionsgefährliche Stoffe transportiert oder in Empfang nimmt

Die Person, die Sie bestellen, braucht einen behördlichen Befähigungsschein, der nicht älter als 5 Jahre sein darf.

Der Befähigungsschein setzt voraus:

  • Sachkunde
  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung

Sie teilen der zuständigen Behörde unverzüglich mit:

  • Namen
  • Anschrift
  • Geburtsdatum

Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung können Sie durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachweisen.

Das Erlöschen einer Bestellung müssen Sie ebenfalls melden.


Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz 
- Amt für Arbeitsschutz - 
Sprengstoffreferat

In Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG).

Voraussetzungen
  • Die verantwortliche Person ist im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins.
  • Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung sind durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachgewiesen.
  • Die verantwortliche Person ist mindestens 21 Jahre alt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Befähigungsschein
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Erteilung der Erlaubnis zuständigen Behörde, die nicht älter als ein Jahr ist
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen

Rechtsbehelf
  • Widerspruch

         Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie:

  • keine verantwortliche Person bestellen
  • eine verantwortliche Person bestellen, die keinen Befähigungsschein besitzt
  • eine andere als die verantwortliche Person mit dem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beauftragen

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Adresse
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe
Telefon
04821 66-0
Fax
04821 66-2807
E-Mail
arbeitsschutz@lasg.landsh.de
WWW
Staatliche Arbeitsschutzbehörde
Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
    Adresse
    Seekoppelweg 5a
    24113 Kiel
    Telefon
    0431 220040-10
    Fax
    0431 220040-650
    E-Mail
    arbeitsschutz@lasg.landsh.de
    WWW
    Staatliche Arbeitsschutzbehörde
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
      Adresse
      Bei der Lohmühle 62
      23554 Lübeck, Hansestadt
      Telefon
      0451 317501-0
      Fax
      0451 31701-210
      E-Mail
      arbeitsschutz@lasg.landsh.de
      Öffnungszeiten

      Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze

        Webseiten-ID: 20042104