Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Verwaltungsleistung suchen


Weitere Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen


Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.


Leistungsbeschreibung

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.


Verfahrensablauf
  • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Eröffnung der weiteren Betriebsstätte. 
  • Wenn die weitere Betriebsstätte im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, muss die Eintragung dort erfolgen.
     
Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Liste aller zuständigen Handwerkskammern

Voraussetzungen

Sie möchten eine weitere Betriebsstätte eröffnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Angaben zum Betrieb: 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname
    • Datum, wann die Änderung in Kraft treten soll
  • Angaben zur neuen Betriebsstätte:
    • Adresse
    • Kontaktdaten
    • Tätigkeit
       
Welche Gebühren fallen an?

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon
+49 431 530550-0
Fax
+49 431 530550-99
E-Mail
info@ea-sh.de
WWW
https://www.ea-sh.de
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Handwerkskammer Lübeck
    Handwerkskammer Lübeck
    Adresse
    Breite Str. 10/12
    23552 Lübeck, Hansestadt
    Telefon
    +49 451 1506-0
    Fax
    +49 451 1506-180
    E-Mail
    info@hwk-luebeck.de
    WWW
    Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
    Öffnungszeiten

    Ansprechpartner in den Fachabteilungen
    Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
    Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

    Zentrale
    Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
    Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

    Verkehrsanbindung
    Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
      Parkplätze
      • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
      Gebäudezugänge
      • Aufzug vorhanden
      • Rollstuhlgerecht

      Webseiten-ID: 20042104