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Verwaltungsleistung suchen


Begasung anzeigen


Wenn Sie eine Begasungstätigkeit durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.


Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen. Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.


Verfahrensablauf

Eine Begasungstätigkeit können Sie per E-Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Sie reichen bei Ihrer Anzeige die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit.
Voraussetzungen

Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie der Befähigungsscheine
  • Lageplan des Ortes oder des zu begasenden Objekts
Rechtsbehelf

Wird Ihr Antrag abgelehnt, sendet Ihnen die zuständige Behörde einen Bescheid zu, aus dem hervorgeht, wie Sie Widerspruch einlegen können.

Anträge / Formulare

Mitteilung über beabsichtigte Tätigkeiten mit Begasungsmitteln nach TRGS 512

Formular Seite 43 der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Begasung - TRGS 512

Weiterführende Informationen

Das Ausscheiden, der Wechsel und das Hinzutreten von Befähigungsscheininhabern sind der erlaubniserteilenden Behörde unverzüglich anzuzeigen, sofern die Tätigkeiten unter dem Erlaubnisvorbehalt stehen.

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Begasung - TRGS 512

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Adresse
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe
Telefon
04821 66-0
Fax
04821 66-2807
E-Mail
arbeitsschutz@lasg.landsh.de
WWW
Staatliche Arbeitsschutzbehörde
Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
    Adresse
    Seekoppelweg 5a
    24113 Kiel
    Telefon
    0431 220040-10
    Fax
    0431 220040-650
    E-Mail
    arbeitsschutz@lasg.landsh.de
    WWW
    Staatliche Arbeitsschutzbehörde
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
      Adresse
      Bei der Lohmühle 62
      23554 Lübeck, Hansestadt
      Telefon
      0451 317501-0
      Fax
      0451 31701-210
      E-Mail
      arbeitsschutz@lasg.landsh.de
      Öffnungszeiten

      Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze

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