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Verwaltungsleistung suchen


Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen


Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.


Leistungsbeschreibung

Arbeitgeber, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben lassen, müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Menschen und Umwelt zu schützen. Wenn Sie als Arbeitgeber Arbeiten mit Gefahrstoffen durchführen lassen möchten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist dies nur unter engen Voraussetzungen möglich. Sie müssen dies zudem bei der zuständigen Behörde vorab beantragen.
Dazu müssen Sie nachweisen, dass die Anwendung der Vorschriften der Gefahrstoffverordnung in Ihrem Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist.

Eine Ausnahme können Sie beispielsweise beantragen für:

  • Abweichung von Lagervorschriften
  • dauerhaftes Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Ausnahmen von gesetzten Fristen
     

Verfahrensablauf
  • Nachdem Sie die Ausnahmen von Vorschriften der Gefahrstoffverordnung beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag.
  • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde Unterlagen nach.
  • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.
Voraussetzungen
  • Die von Ihnen beantragte Abweichung ist mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar.
  • Die Anwendung der Gefahrstoffverordnung würde eine unverhältnismäßige Härte bedeuten.
     
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach der Gefahrstoffverordnung mit folgenden Angaben:
    • den Grund der Ausnahme
    • die jährlich zu verwendende Menge des Gefahrstoffs
    • die betroffenen Tätigkeiten und Verfahren
    • die Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten
    • die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Beschäftigten
    • die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor einer Belastung mit Gefahrstoffen
       
Rechtsbehelf
  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach Gefahrstoffverordnung.

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Adresse
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe
Telefon
04821 66-0
Fax
04821 66-2807
E-Mail
arbeitsschutz@lasg.landsh.de
WWW
Staatliche Arbeitsschutzbehörde
Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Verkehrsanbindung
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    Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
    Adresse
    Seekoppelweg 5a
    24113 Kiel
    Telefon
    0431 220040-10
    Fax
    0431 220040-650
    E-Mail
    arbeitsschutz@lasg.landsh.de
    WWW
    Staatliche Arbeitsschutzbehörde
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
      Adresse
      Bei der Lohmühle 62
      23554 Lübeck, Hansestadt
      Telefon
      0451 317501-0
      Fax
      0451 31701-210
      E-Mail
      arbeitsschutz@lasg.landsh.de
      Öffnungszeiten

      Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

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