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Verwaltungsleistung suchen


Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen


Wenn Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.


Leistungsbeschreibung

Arbeitgeber, die mit Gefahrstoffen Arbeiten durchführen lassen, müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Menschen und Umwelt zu schützen. Personen, die Tätigkeiten mit Asbest ausüben, beaufsichtigen und planen müssen daher besondere Qualifikationsanforderungen erfüllen.
Um diese Qualifikationsanforderungen zu vermitteln, können Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten. Dieser Lehrgang muss vorab von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs kann auch für gewerksspezifische Lehrgänge erfolgen. Sie kann von der zuständigen Behörde mit Auflagen sowie mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.


Voraussetzungen
  • Ihr Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung.
  • Inhalt und Umfang Ihres Sachkundelehrgangs erfüllen die Vorgaben des technischen Regelwerks. 
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, die folgendes beinhalten:
    • Lehrgangsprogramm
    • Lehrgangsinhalte
    • Vortragende und Nachweis über deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Vortragenden zur Lehreinheit
    • Inhalte der Vorträge als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
  • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf, zum Beispiel Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten
     
Rechtsbehelf
  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Anerkennungsbescheid.
 

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren dürfen Sie Lehrgänge für aufsichtsführende Personen nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als gewerkespezifischer Fachverband durchführen und müssen diese nicht durch die Behörden anerkennen lassen. Sie sind aber verpflichtet, die zuständige Behörde einmal vor Beginn des jeweils ersten Lehrgangs zu informieren. 

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Adresse
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe
Telefon
04821 66-0
Fax
04821 66-2807
E-Mail
arbeitsschutz@lasg.landsh.de
WWW
Staatliche Arbeitsschutzbehörde
Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Verkehrsanbindung
Parkplätze
    Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
    Adresse
    Seekoppelweg 5a
    24113 Kiel
    Telefon
    0431 220040-10
    Fax
    0431 220040-650
    E-Mail
    arbeitsschutz@lasg.landsh.de
    WWW
    Staatliche Arbeitsschutzbehörde
    Verkehrsanbindung
    Parkplätze
      Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
      Adresse
      Bei der Lohmühle 62
      23554 Lübeck, Hansestadt
      Telefon
      0451 317501-0
      Fax
      0451 31701-210
      E-Mail
      arbeitsschutz@lasg.landsh.de
      Öffnungszeiten

      Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

      Verkehrsanbindung
      Parkplätze

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