Die Brandverhütungsschau wird von der zuständigen Stelle vorbereitet, vor Ort durchgeführt und dokumentiert.
- Die zuständige Stelle stimmt den Termin der Brandverhütungsschau in der Regel mindestens 14 Tage vorab mit Ihnen und den zu beteiligenden Stellen ab.
- Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person nehmen an der Brandverhütungsschau teil.
- Die zuständige Stelle führt die Brandverhütungsschau vor Ort durch und prüft alle für den Brandschutz relevanten Räume, Einrichtungen und Anlagen.
- Über die Ergebnisse wird ein Brandverhütungsschaubericht erstellt und Ihnen innerhalb von vier Wochen zugesandt.
- Werden Mängel festgestellt, erhalten Sie eine Frist zur Beseitigung der Mängel.
- Nach Ablauf der Frist wird eine Nachschau durchgeführt.
- Sind Mängel weiterhin vorhanden, ordnet die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen an.

