Es ist kein Verfahren vorgesehen. Öffentliche Spielplätze können ohne Antrag und kostenlos genutzt werden.
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Ihre Gemeinde sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche sichere und gut ausgestattete Spielplätze nutzen können.
Ihre Gemeinde plant, errichtet, unterhält und betreibt öffentliche Spielplätze. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen wohnortnah geeignete Spiel- und Bewegungsflächen zur Verfügung zu stellen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
Öffentliche Spielplätze stehen allen Kindern und Jugendlichen kostenfrei zur Verfügung. Sie sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und tragen zu einer kinder- und familienfreundlichen Umgebung bei.
Es ist kein Verfahren vorgesehen. Öffentliche Spielplätze können ohne Antrag und kostenlos genutzt werden.
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Es gibt keine Frist.
Es fällt keine Bearbeitungsdauer an, da kein Antrag und kein Verwaltungsverfahren erforderlich sind.
Keine
Webseiten-ID: 20042104

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25337 Elmshorn
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