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Verwaltungsleistung suchen


Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein


Unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderer.


Leistungsbeschreibung

Es gibt in Schleswig-Holstein eine übergreifende, unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer. Ein Hauptanliegen ist daneben die Förderung der gesellschaftlichen Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen und Aussiedler.

Das Angebot der Landesbeauftragten umfasst die: 

  • Vermittlung der Beratung von Einzelpersonen, Familien und Institutionen,
  • Durchführung von Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren,
  • Stellungsnahme zu politischen Konzepten und Programmen,
  • Kooperation mit den im Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsbereich tätigen Einrichtungen, insbesondere mit Bürgerinitiativen, Vereinen und Verbänden, und auf deren Wunsch die Koordination sowie die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich Zuwanderung und Flüchtlinge.

An wen muss ich mich wenden?

Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Welche Unterlagen werden benötigt?

Alle Unterlagen, die das ausländerrechtliche Verfahren betreffen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Landesbeauftragte wird nicht tätig, soweit die Härtefallkommission des Landes, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten oder der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Angelegenheit befasst sind oder in der Vergangenheit befasst waren.

Weitere Informationen finden Sie unter @zuwanderungsbeauftragtesh auf Facebook und Instagram sowie bei: 

Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Adresse
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon
+49 431 988-1290
Telefon
+49 431 988-1292
Telefon
+49 431 988-1291
Fax
+49 431 988-1293
E-Mail
fb@landtag.ltsh.de
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